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gamescom 2016 mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und verschärften Kostümbestimmungen

veröffentlicht am 4. August 2016      Kategorien gamescom 2016
Schlagworte zu gamescom 2016 mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und verschärften Kostümbestimmungen

Kostümierung ja – Nachbildungen von Waffen: nein
Besucher sollten Taschen und Rucksäcke zu Hause lassen

Aufgrund der schrecklichen Ereignisse in den vergangenen Wochen werden die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen auf der gamescom 2016 angepasst. Die Maßnahmen gelten für alle Teilnehmer der gamescom: Aussteller, Besucher und Medienvertreter. „Als Messegesellschaft und Veranstalter der gamescom ist es unser Anspruch, die Rahmenbedingungen für die Messeteilnehmer bestmöglich zu gestalten und den Bedürfnissen unserer Gäste gerecht zu werden. In diesen Tagen ist das Bedürfnis nach Sicherheit bei allen Beteiligten ein großes Thema. Unser Ziel ist es, diesem Wunsch durch die Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen gerecht zu werden und gleichzeitig die gamescom in all ihren Facetten so wenig wie möglich einzuschränken. Wir hoffen auf das Verständnis und die Unterstützung aller gamesom Teilnehmer, damit die gamescom auch 2016 ein erfolgreiches 360 Grad Event voller Entertainment und ein tolles gemeinsames Erlebnis für alle Teilnehmer wird“, sagt Gerald Böse, Vorsitzender der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH.

Konkret bedeuten die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und verschärften Kostümbestimmungen folgendes:

Besucher sollten Taschen und Rucksäcke sowie Gegenstände aller Art, die nicht zwingend für den Besuch der gamescom benötigt werden, zu Hause lassen, um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Denn: An den Eingängen werden noch vor Betreten des Messegeländes Kontrollmaßnahmen, inkl. Taschenkontrollen, durchgeführt. Die Kontrollen sind variabel angelegt und richten sich nach kurzfristigen Rücksprachen mit den Sicherheitsbehörden. Die Besucher müssen sich daher auf längere Wartezeiten einstellen. Der Veranstalter bittet darum, diese Kontrollmaßnahmen dadurch zu unterstützen, kein oder nur wenig Messegepäck mitzubringen. Die Sicherheitskontrollen starten ab 07:00 Uhr. Diese Maßnahmen gelten bereits zur GDC Europe ab dem 15. August. Auch hier werden vor dem Einlass zur GDC Europe am Congress-Centrum Ost Kontrollen durchgeführt.

Für Cosplayer gelten zur diesjährigen gamescom verschärfte Kostümbestimmungen. Grundsätzlich sind Cosplayer weiterhin auf der gamescom willkommen. Jedoch sind alle Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Elemente in den Kostümen auf der gamescom 2016 nicht zugelassen. Zudem bittet der Veranstalter, auch in der Stadt auf das Tragen von Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen mit Rücksicht auf die Bewohner und Besucher der Stadt Köln zu verzichten.

Hintergrund dieser Verschärfung der Kostümbestimmungen ist es, insbesondere Kinder und Familien sowie andere Besucher der gamescom, aber auch Bewohner und Gäste der Stadt Köln, durch täuschend echte Kostüme, die teilweise auch Nachbildungen von Waffen und/oder waffenähnlichen Gegenstande beinhalten, nicht zu verängstigen. Sämtliche Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Bestandteile von Kostümen – unabhängig von Material und Größe – werden den Besuchern vor Eintritt in das Gelände abgenommen.

Ausstellende Unternehmen, die so genannte Walking Acts und Aktionen planen, bei denen Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände getragen werden oder diese beinhalten, müssen diese vorher beim Veranstalter anmelden. Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände werden vorab gekennzeichnet und dürfen ab dem Zeitpunkt der Kennzeichnung das Messegelände nicht mehr verlassen und müssen während der Messelaufzeit an den Ausstellerständen verwahrt werden. Der Walking Act darf die Kostümierung erst nach Kennzeichnung und damit entsprechend in den Messehallen vornehmen.
Die Anmeldung kann vom 8. bis 15. August 2016 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, am 16. August in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, im SEC Einsatzleiter-Büro (Eingang Nord) erfolgen. Nicht angemeldete Aktionen und nicht gekennzeichnete Nachbildungen von Waffen/ waffenähnlichen Gegenständen werden seitens des Veranstalters aus dem Verkehr gezogen.